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Option nach Verfall ausgeübt – kann das sein?

Du befindest Dich kurz vor dem Verfallstag Deiner Option. Du beobachtest den Kurs aufmerksam und merkst bei Börsenschluss, dass die Option gerade noch außerhalb des Geldes (OTM) gelandet ist. Das bedeutet, dass die Option eigentlich wertlos verfallen sollte. Doch dann kommt am nächsten Tag die böse Überraschung: Du wirst angedient! Das kann doch nicht sein, denkst Du? Das schauen wir uns in diesem Beitrag genauer an, in Videoform findest Du den Beitrag hier.

Wir haben bereits einige Videos zum Thema Optionsverfall erstellt. Hier ist eines davon verlinkt, in dem wir erklären, dass es in den meisten Fällen nicht sinnvoll und ratsam ist, am Verfallstag noch Positionen offen zu haben.
Es ist oft sogar empfehlenswert, die Position frühzeitig zu schließen und die sogenannte Gamma-Woche, also die letzte Woche vor Ablauf, komplett zu vermeiden. Auf jeden Fall sollte man vermeiden, am Ablauftag noch short zu sein, ganz gleich, ob es sich um einen Put oder einen Call handelt.
Falls Du allerdings planst Dir den Basiswert über einen Short Put einbuchen zu lassen oder dieses Ereignis zumindest Teil Deines Tradingplans ist, dann ist das völlig in Ordnung und Du kannst beruhigt den Verfallstag abwarten. Dasselbe gilt auch umgekehrt für Short Calls, wenn dieses Ereignis von Dir eingeplant ist. Solltest Du aber nur die Prämie einnehmen wollen und Du auf keinen Fall ausgeübt werden möchtest – was bei den meisten Stillhalterpositionen der Fall ist – dann gilt die einfache Regel: Sei am Ablauftag nicht short.

Short am Verfallstag Ausübung nach Verfall Beispiel

Doch genau das ist in diesem Beispiel passiert. Die Option wurde nach dem Verfall ausgeübt. Kann das überhaupt sein? Was ist hier genau geschehen? Es handelte sich um eine Option auf den SVXY, genauer gesagt um einen Short Put. Es wurden drei Kontrakte gehandelt, also drei Positionen zu einem Basispreis von 63 Dollar und einer Laufzeit bis zum 10. Februar 2023.

Short am Verfallstag Ausübung nach Verfall Beispiel SVXY

Was ist also geschehen und ist hier alles mit rechten Dingen zugegangen? Diese Fragen wollen wir als Nächstes klären. Anschließend werden wir besprechen, wie Du vermeiden kannst, dass Dir so etwas passiert. Es unterliegen nämlich nicht alle Optionen den gleichen Regeln.


Betrachten wir zuerst den Kursverlauf. In den angezeigten Stundenkerzen siehst Du, dass in den Tagen zuvor der Kurs über 63 Dollar lag, also über dem Ausübungspreis. Alles schien gut zu laufen, aber am Verfallstag kam plötzlich Stress auf, unten im 5-Minutenchart zu sehen. Der Trader beobachtete den Kurs und stellte fest, dass es wirklich knapp werden würde. Und sieh da, zum Börsenschluss notierte der SVXY ganz knapp über 63 Dollar. Für den Moment war der Trader erleichtert und dachte, dass seine drei Positionen wertlos verfallen würden, da der Kurs oberhalb lag.

Short am Verfallstag Ausübung nach Verfall Beispiel SVXY

Doch dann kam am nächsten Tag das böse Erwachen. Schauen wir uns das Ganze genauer an. Hier ist die Mitteilung des Brokers zu sehen. Und wie Du erkennen kannst, wurden zwei der drei Optionen ausgeübt. Der Optionsinhaber hat von seinem Recht Gebrauch gemacht und zwei Kontrakte ausgeübt. Das Ergebnis siehst Du hier: Es wurden 200 Stück des Basiswertes eingebucht.

Short am Verfallstag Ausübung nach Verfall Beispiel SVXY

Wie kann das überhaupt möglich sein? Der Kurs hat doch über dem Ausübungspreis geschlossen. Und abgesehen davon, warum sollte in dieser Situation überhaupt jemand von seinem Recht Gebrauch machen? Lasst uns zunächst einmal der Frage nachgehen, ob das überhaupt sein kann. Und hier kommt die große Überraschung für viele Trader, denn mit Handelsschluß ist nicht zwingend auch die Möglichkeit der Ausübung erloschen.

Es ist ganz klar festgelegt, dass dies bis zur festgesetzten Cut-off-Zeit möglich ist, welche von Deinem Broker festgelegt wird. Und spätestens um diese Uhrzeit endet die Frist. Wir sehen, dass noch anderthalb Stunden nach Börsenschluss das Optionsrecht ausgeübt werden kann, also weit 22:00Uhr mitteleuropäischer Zeit, 16:00Uhr New Yorker oder 15:00 Uhr Chicagoer Zeit. Bis 4:30p.m. CT, das ist 16:30Uhr Chicagoer Zeit, also anderthalb Stunden später, kann das Optionsrecht noch ausgeübt werden.

Nun stellt sich natürlich die Frage, warum sollte jemand überhaupt so handeln, besonders in diesem Beispiel, in dem es doch so aussah, als ob es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, den Put bei 63 Dollar auszuüben. Wenn wir hier genauer hinschauen, erkennen wir, dass dies in diesem Fall wirtschaftlich durchaus Sinn ergeben haben könnte.

Wir betrachten den Minutenchart und sehen, dass nach Börsenschluss immer noch Handel stattfand. Tatsächlich wurde der SVXY in der Minute nach Börsenschluss zu einem Preis von 62,85 Dollar gehandelt. Ob dies der Grund war, werden wir niemals genau erfahren. Möglicherweise wollte der Käufer einfach den Preis von 63 Dollar sichern, da er am Montag mit einem niedrigeren Preis gerechnet hat.
Für uns ist es jedoch wichtig zu wissen, dass diese Möglichkeit besteht und dass andere Trader, die für dieses Optionsrecht bezahlt hatten, grundsätzlich machen können, was sie möchten. Jeder hat unterschiedliche Gründe und Strategien, und manchmal spielen auch andere Faktoren eine Rolle. Das zeigt uns erneut, wie vielfältig und individuell der Handel mit Optionen sein kann. Es ist immer interessant, die verschiedenen Perspektiven zu betrachten und daraus zu lernen.

Das bedeutet, wir müssen unbedingt damit rechnen, dass wir auch nach Börsenschluss immer noch angedient werden können. Das kann für uns als Stillhalter problematisch sein, da wir von diesem Assignment erst später erfahren, meist im Laufe des Samstags, wenn alles abgerechnet wird. Zu diesem Zeitpunkt können wir nicht mehr aktiv handeln, auch wenn wir es wollten.
Stark schwankende Kurse nach Börsenschluß mögen es wahrscheinlicher werden lassen, dass ein Optionsinhaber von seinem Recht noch Gebrauch machen könnte, allerdings spielt dies im Grunde keine Rollen. Denn gleichgültig, ob sich die Kurse bewegen oder nicht, die Gegenseite hat definitiv das Recht und kann dieses Recht auch nachträglich ausüben.

Es gibt an sich keinen vernünftigen Grund, am Verfallstag noch Short zu sein, das haben wir bereits in einem ausführlichen Video erklärt, welches Ihr hier findet. Es erstaunt mich jedoch immer wieder, wie viele Trader diese klaren Regeln missachten. Viel Deutungsspielraum gibt es schließlich nicht, wenn man sagt „das ist gefährlich, tu das besser nicht“. In Workshops und Coachings hören wir trotzdem immer wieder „aber was soll denn passieren, ich probiere es einfach mal…“. Vielleicht lässt sich das am ehesten mit kindlicher Neugier vergleichen, bei der besonders die verbotenen Dinge verlockend erscheinen? Papa sagt, fass nicht auf die heiße Herdplatte, das ist sehr gefährlich. Und die Gedanken fangen an zu rattern: Wie heiß ist die Platte denn? Was ist, wenn ich nur kurz mal hinfasse? Ob das wohl sehr weh tut? Wie das wohl riecht, wenn ich mir die Finger verbrenne?


Ich hoffe, es wird verständlich, worauf ich hinaus möchte, mit diesem Beispiel. Wenn es klare Regeln gibt, dann haben sie einen Sinn. Und wenn ich mich nicht genau damit befasse, was passieren könnte, was alles möglich ist, dann sollte ich lieber die Finger davon lassen und nicht leichtsinnig unbekannte Risiken eingehen.
Wie kann man also eine solche Situation vermeiden? Ganz einfach: Am Verfallstag sollte man nur Optionen handeln, bei denen einem die Ausübung egal sein kann. Zum Beispiel, wenn man als Investor in Aktien einsteigen möchte, dann ist es egal, ob die Option ausgeübt wird oder nicht. Ob es aus Sicht des Optionsinhabers sinnvoll ist, spielt keine Rolle, denn das Recht besteht nun einmal und man kann es nicht verhindern. Der Kurs kann sich noch stark bewegen, dann ist die Ausübung absolut sinnvoll. Aber selbst wenn es vermeintlich nicht sinnvoll erscheint, es ist möglich und wir müssen die Suppe dann auslöffeln. Und sei Dir auch bei Out-of-the-Money-Optionen nicht zu sicher, denn nachbörslich können sich die Kurse noch erheblich verändern. Und hier stellt sich übrigens die Frage: Warum gehe ich dann überhaupt noch Short in den Ablauftag? Wenn ich doch weit aus dem Geld in einer komfortablen Entfernung vom aktuellen Kurs bin, dann dürfte diese Option schon nahezu wertlos sein. Warum sollte ich nicht die paar Dollar bezahlen, um dieses Risiko komplett zu vermeiden?

Ein wichtiger Hinweis noch für alle, die sagen: “Ich interessiere mich trotzdem für die heiße Herdplatte und möchte genau wissen, was passiert, wenn ich die anfasse.” Wir haben in diesem Beispiel über den SVXY gesprochen, das ist ein ETF, und nicht alle Optionen verhalten sich gleich. Es gibt unterschiedliche Regeln für Optionen auf ETFs, auf Einzelaktien, Indizes und Future-Optionen. Und selbst innerhalb dieser Optionstypen gibt es verschiedene Regeln für die Abrechnung (Settlement).
Falls Du trotz aller Warnungen meinst, auch zukünftig nicht die Finger von Optionen am Ablauftag lassen zu können, dann steige unbedingt tiefer in das Thema ein. Auch wir bleiben dran und werden in naher Zukunft in einem weiteren Beitrag genauer auf das Thema eingehen.

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